ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot von RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter zur Anwendung. Gültigkeit: ab Januar 2021.
ANMELDUNG UND ZAHLUNG
Die mündliche oder schriftliche Anmeldung zu einer Veranstaltung, bzw. Vereinbarung eines Termins, verpflichtet Sie zur Zahlung des entsprechenden Entgeltes, gemäss Kursbeschreibung bzw. Preisliste. Das Nichtbezahlen dieses Entgeltes gilt nicht als Abmeldung.
ORGANISATION UND HÖHERE GEWALT
Der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter behält sich vor, Kurse, Termine und andere Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen oder aufgrund von höherer Gewalt, zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, je nachdem als on-line Kurs bzw. als Kurs vor Ort anzubieten oder den Durchführungsort zu ändern, was im Falle von zeitlichen Verschiebungen oder örtlichen Veränderungen (wozu auch der Wechsel vom Kurs vor Ort zum on-line Kurs und umgekehrt gehört) jedoch nicht zur Unzeit geschehen darf. Fällt eine Kurs- / Veranstaltungs-Leitung bzw. der Berater für einen Termin aus, kann der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter einen Ersatztermin anbieten, ersatzweise am Termin den Kurs in Form des on-line Kurses bzw. des Kurses vor Ort anbieten oder eine Stellvertretung einsetzen.
„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands („Ereignis höherer Gewalt“), das den RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter daran hindert, eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit er nachweist, dass: a) dieses Hindernis ausserhalb der ihm zumutbaren Kontrolle liegt; und b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen werden konnte; und c) die Auswirkungen des Hindernisses von ihm nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
Zur Klarstellung zum Vorliegen von lit. (a) und (b) im Zuge der aktuellen behördlichen Massnahmen: Obschon zum Zeitpunkt des Aufsetzens dieser AGB das Phänomen des Eintritts von behördlichen Massnahmen, die das Zusammentreffen von Personen untersagen oder stark einschränken, vorhersehbar ist, so ist doch nicht vorhersehbar, wann sie beginnen, wie lange sie dauern, wie hoch die zulässige Personenzahl ist, ob davon auch Kinder oder nur Erwachsene betroffen sind etc. Daher sind auch solche behördlichen Massnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Sinne von lit. (a) und lit. (b) weder kontrollierbar noch in zumutbarer Weise vorhersehbar.
Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden, RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter betreffenden Ereignissen, vermutet, dass sie die Voraussetzungen für die Annahme von höherer Gewalt lit. (a) und lit. (b) erfüllen. Der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter muss in diesem Fall nur beweisen, dass die Voraussetzung unter lit. (c) tatsächlich erfüllt ist:
i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;
ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;
iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;
iv) Rechtmässige oder unrechtmässige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung;
v) Pandemie, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Infrastruktur, Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen, Energie;
vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
Der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter hat die andere Partei umgehend über das Ereignis zu benachrichtigen.
Beruft sich der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter mit Erfolg auf die vorliegende Höhere-Gewalt-Klausel, ist er von der Pflicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht (s. dazu den Haftungsausschluss) oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; allerdings nur, wenn er dies unverzüglich mitteilt. Erfolgt allerdings die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung erst von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht.
Erfüllt der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Versäumnisses eines Dritten nicht, von dessen korrekter Erfüllung die Erfüllung des gesamten Vertrags oder eines Teils des Vertrags abhängt (namentlich Internetprovider oder Vermieter), so kann er sich auf höhere Gewalt auch dann berufen, wenn die Anforderungen für die Annahme des Vorliegens von höherer Gewalt, wie sie vorgängig definiert wurden, nur für den Dritten gelten.
Die andere Partei kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn tatsächlich höhere Gewalt anzunehmen ist, ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung aussetzen. Das Recht zum Aussetzen erlischt, sobald der Kurs bzw. Termin zu einem späteren Zeitpunkt oder an einem anderen Ort durchgeführt, mit einem anderen Kurs oder aber als on-line Kurs angeboten bzw. als Kurs vor Ort angeboten oder mit einem anderen Kurs zusammengelegt wird.
Die Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen. Der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter kann aber nach seinem Gutdünken eine Rückzahlung vornehmen oder Zahlungen erlassen.
TEILNEHMERPLÄTZE UND DURCHFÜHRUNG
Um die Kurse und Veranstaltungen unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter für jedes Angebot eine Teilnehmerzahl fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter behält sich jedoch vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs / die Veranstaltung in der Regel nicht durchgeführt und der Teilnehmerbeitrag erlassen bzw. rückerstattet. Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann es jedoch in Einzelfällen vorkommen, dass der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter den Kurs / die Veranstaltung dennoch durchführt, jedoch den Teilnehmerbeitrag entsprechend erhöht, oder die Inhalte / Länge der Veranstaltung bei gleichbleibendem Preis reduziert, worüber die andere Vertragspartei informiert wird, damit sie dieser Vertragsänderung, sofern sie die Teilnahme weiterhin wünscht, zustimmen kann.
AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME
Der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter behält sich vor, einen oder mehrere Teilnehmende aus einem Kurs / einer Veranstaltung auszuschliessen.
In folgenden Fällen ist trotz des Ausschlusses der ganze Teilnehmerbeitrag geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Teilnehmerbeitrages:
- Bei Nichtbezahlung des Teilnehmerbeitrages.
- In schwerwiegenden Fällen (vorsätzliche Sachbeschädigung, Diebstahl, Ehrverletzung, Belästigung, Störung des Unterrichts, Werben für eigene oder fremde konkurrenzierende Dienstleistungen vor Ort, etc.).
ABMELDUNGEN UND RÜCKTRITTSGEBÜHR
Jede Anmeldung ist verbindlich. Bei Abmeldungen kann der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter dem Teilnehmenden den Teilnehmerbeitrag gemäss der folgenden Regelung ganz oder teilweise erlassen.
Form der Abmedlung
Abmeldungen sind schriftlich zu verfassen. Abmeldung per E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis grundsätzlich, sofern nicht Postaufgabe erforderlich ist.
Die Abmeldung muss dem RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter zugehen, wofür der Abmeldende beweispflichtig ist.
Beratungstermine:
Bei Abmeldungen bis, mindestens, 24 Stunden vor Beginn kann der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter das geschuldete Entgelt erlassen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 24 Stunden vor dem Beginn, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von CHF 99.- in Rechnung gestelltt.
KURSE UND ANDERE VERANSTALTUNGEN MIT TEILNEHMERBEITRAG UNTER CHF 50.-:
Bei Abmeldungen bis mindestens 24 Stunden vor Beginn kann der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter den Teilnehmerbeitrag erlassen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 24 Stunden vor dem Beginn, ist der gesamte Teilnehmerbeitrag geschuldet.
KURSE UND ANDERE VERANSTALTUNGEN MIT TEILNEHMERBEITRAG AB CHF 50.- BIS CHF 500.-:
Bei Abmeldungen bis mindestens 7 Tage vor Beginn kann der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter den Teilnehmerbeitrag erlassen bzw. zurückerstatten, wobei ein Unkostenbeitrag von CHF 33.- erhoben wird. Erfolgt die Abmeldung weniger als eine Woche vor dem Beginn, ist der gesamte Teilnehmerbeitrag geschuldet.
KURSE UND ANDERE VERANSTALTUNGEN MIT TEILNEHMERBEITRAG ÜBER CHF 500.-:
In diesem Fall braucht der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter eine schriftliche Abmeldung von dem Kurs / der Veranstaltung per Post. Als Eingangsdatum gilt der Poststempel des Schreibens. Es gelten folgende Regelungen für die Rückerstattung, bzw. den Erlass des Teilnehmerbeitrages.
Abmeldezeitpunkt |
Rücktrittsgebühr |
Bis 22 Kalendertage vor Beginn: |
CHF 99.- Unkostenbeitrag |
Ab 21 bis 15 Kalendertage vor Beginn: |
40 % des Teilnehmerbeitrages |
Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Beginn: |
60 % des Teilnehmerbeitrages |
Ab 7 Kalendertage vor Beginn: |
80 % des Teilnehmerbeitrages |
Ab dem Tag des Beginns: |
Keine Rückerstattung |
Der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter behält sich vor, Forderungen von Dritten für gebuchte Übernachtungen, Verpflegung, Reisen, etc. in Rechnung zu stellen.
NICHT wahrgenommene TERMINE
Vom Teilnehmenden nicht wahrgenommene Termine können nicht nachgeholt werden und dafür geleistete Zahlungen werden auch nicht zurückerstattet.
DIGITALE LEHRMITTEL
Bitte beachten Sie, dass für E-Book-Lizenzen nach der Zustellung des E-Books kein Widerrufsrecht besteht und dafür geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet werden. Entsprechendes gilt für Hörbücher und andere digitale Güter.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS / VERSICHERUNG
Für alle vom RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter organisierten Kurse, Veranstaltungen und auch für Beratungstermine schliesst der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter jegliche Haftung für entstandene Schäden, soweit gesetzlich zulässig, aus.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen.
Jeder Teilnehmer ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen von RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter nicht haftbar gemacht werden.
DATENSCHUTZ
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutzerklärung, welche Sie unter www.raumdeslebens.com/datenschutz abrufen können.
Mit der Anmeldung bestätigt der Vertragsunterzeichner, dass er die Datenschutzerklärung und die darin umschriebene Bearbeitung seiner Personendaten bzw. der Personendaten derjenigen Person(en), die er zur Teilnahme angemeldet hat, zur Kenntnis genommen hat.
VIDEO- / AUDIO-AUFNAHMEN UND MOBILFUNKGERÄTE
Mitgeführte elektronische Geräte, insbesondere Mobilfunkgeräte, sind vor dem Betreten der Räumlichkeiten und bis nach dem Verlassen der Räumlichkeiten vollständig abzuschalten (Flugmodus reicht nicht!). Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser Regelung sind medizinisch notwendige Geräte.
Ohne ausdrückliches Einverständnis von RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter und der ggf. anwesenden Teilnehmer dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten von RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter (inkl. externer Veranstaltungsräume) keine Bild- oder Ton-Aufnahmen gemacht werden. Dies gilt auch für Veranstaltungen im Freien und bei Online-Angeboten für den Ort der Nutzung des Angebotes während der Nutzung.
Der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter kann jedoch nach Information der betroffenen Teilnehmer selbst Audio- und Videoaufnahmen für Zwecke der Dokumentation, Werbung sowie Öffentlichkeitsarbeit machen. Hiergegen können Teilnehmer schriftlich Einspruch erheben. In diesem Fall wird darauf geachtet, dass die entsprechenden Teilnehmer nicht auf den Aufnahmen erscheinen, oder ggf. vor einer Nutzung daraus entfernt werden.
Geistiges Eigentum - Copyright
Alle Inhalte der Webseiten, alle Kursinhalte, Begleitmaterialien, Angebote, Produkte, insbesondere auch Texte, Photographien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei Alexander Oberrauter, dem Autor. Bitte fragen Sie Alexander Oberrauter, wenn Sie entsprechende Inhalte verwenden möchten. Die Vervielfältigung, Weitergabe und anderweitige Nutzung der oben genannten visuellen und anderen Inhalte ist nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis von Alexander Oberrauter gestattet.
Soweit Werke von Alexander Oberrauter , deren Erstveröffentlichung noch nicht erfolgt ist (z.B. zum aktuellen Stand «Der Aufmerksame Hase»), in einem geschlossenen Kreis im Rahmen eines Kurses im RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter verwendet werden, wird auf das Erstveröffentlichungsrecht des Autors verwiesen, das jegliche Weitergabe an Dritte absolut untersagt. Dies gilt ausdrücklich auch für die Verwendung für private Zwecke!
Das unerlaubte Kopieren und die Weitergabe der genannten Inhalte kann zu Strafbarkeit führen. Diesbezüglich wird insbesondere auf das Schweizer Bundesgesetz 231.1 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) und das Deutsche Urhebergesetz gem. §§ 106 ff Urhebergesetz (UrhG) verwiesen. Es kann bei einem Verstoss auch zu einer kostenpflichtigen Abmahnung und anderen zivilrechtlichen Folgen wie namentlich einer Schadensersatzpflicht, dem Recht auf Gewinnabschöpfung oder Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung kommen.
Jede Verletzung des Urheberrechts verpflichtet zur Zahlung von CHF 2'000.- pro Verstoss. Das Zahlen einer Konventionalstrafe entbindet nicht von der Pflicht, das Urheberrecht zu achten. Zusätzlich zur Konventionalstrafe können weitere Ansprüche aus dem Verstoss gegen das Urheberrecht geltend gemacht werden.
Geistiges Eigentum - Rechteübertragung
Teilnehmer bzw. diejenigen, die sie zum Kurs anmelden, räumen dem RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter, sofern sie darüber verfügen können, exklusive Verwendungs- und Verwertungsrechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken sowie Erfindungen ein, welche sie im Rahmen der Teilnahme schaffen. Die Rechte umfassen das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, das urheberrechtlich geschützte Werk oder die Erfindung wie auch eine damit verbundene Marke zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder auf andere Art zu nutzen und zu verwerten.
Die Urheberpersönlichkeitsrechte sowie das Recht des Teilnehmers bzw. des ihn Anmeldenden, das urheberrechtlich geschützte Werk, die Erfindung oder die Marke weiterhin selbst zu nutzen und zu verwerten, bleiben gewahrt.
Der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter verwendet die ihm übertragenen Rechte grundsätzlich zu Zwecken im Zusammenhang mit seinem Angebot. Dazu gehören insbesondere die Archivierung, Dokumentation, Information, Katalogisierung in Online- und Offline-Medien, Werbung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus ist der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter berechtigt, Dritten im Rahmen einer Zusammenarbeit Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken der Teilnehmer bzw. der sie Anmeldenden, sofern diese über die Rechte verfügen können, verwandten Schutzrechten oder Erfindungen einzuräumen oder zu übertragen.
Der RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter darf nach vorgängiger Information der oder des Teilnehmenden und der sie Anmeldenden Aufnahmen von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Ton-, Tonbild- oder Datenträger machen. Die Aufnahmen dürfen vom RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter ins Internet gestellt werden (Live-Stream, Podcast).
Online-Zugangsdaten
Alle Zugangsdaten zu unserem Online-Angeboten sind personalisiert und dürfen nur zur persönlichen Nutzung durch die angemeldete Person, verwendet werden. Den in der Anmeldung genannten Erziehungsberechtigten wird gestattet, die Zugangsdaten zu Kontrollzwecken und zur Unterstützung der Teilnahme ihrer Kinder zu nutzen.
Teilnehmer und ggf. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet die Zugangsdaten geheim zu halten und alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Dritte keine Kenntnis von ihnen erlangen können.
Jede Weitergabe von Zugangsdaten zu unserem Online-Angebot verpflichtet zur Zahlung von CHF 1'000.- pro Verstoss. Das Zahlen einer Konventionalstrafe entbindet nicht von der Pflicht, die Zugangsdaten geheim zu halten. Zusätzlich zur Konventionalstrafe können weitere Ansprüche aus dem Verstoss gegen die Geheimhaltungsverpflichtung geltend gemacht werden. Die Beweislast, dass ein Dritter nicht durch das Verschulden des Teilnehmers/Betreuenden, Zugriff erhalten hat, liegt bei diesem selbst.
PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
anwendbares Recht und GERICHTSSTAND
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem RAUM DES LEBENS – Alexander Oberrauter ist materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bremgarten.